FAQ
Wie kann ich mein Kind krankmelden?
Es gibt zwei Möglichkeiten Ihr Kind krankzumelden.
Wichtig: Krankmeldungen über iServ oder von Schülern selbst werden nicht anerkannt
Zuletzt aktualisiert am 12.10.2026 von Lisa Kostrzewa.
Wie kann ich mein Kind vom Unterricht befreien lassen?
Für Schulbefreiungen, die nicht durch Krankheit erfolgen, muss zwingend ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Das Formular ist in den Sekretariaten erhältlich oder über die Homepage abrufbar.
Zuletzt aktualisiert am 12.10.2026 von Lisa Kostrzewa.
Wie kann ich die Schule kontaktieren, wenn telefonisch niemand erreichbar ist?
Die Schule ist unter der E-Mail Adresse kontakt@gesamtschule-erle.de erreichbar. Diese Adresse gilt für alle Standorte.
Zuletzt aktualisiert am 12.10.2026 von Lisa Kostrzewa.
Wie kann ich die Lehrer*innen meines Kindes kontaktieren?
Sie können die jeweilige Lehrkraft über den iServ-Account Ihres Kindes kontaktieren.
Zuletzt aktualisiert am 12.10.2026 von Lisa Kostrzewa.
Wie erhalte ich eine Schulbescheinigung für mein Kind?
Es gibt mehrere Möglichkeiten je nach Standort eine Schulbescheinigung anzufordern.
Standort Frankampstraße/Surkampstraße/Surressestraße:
Standort Mühlbachstraße:
- Anfrage per Mail an das Sekretariat
- Vor dem Sekretariat befindet sich eine Auslage mit Formularen. Dort ist auch das Formular "Schulbescheinigung" zu finden. Dieses ist auszufüllen und kann im Briefkasten vor dem Sekretariat eingeworfen werden.
Wichtig ist die Angabe, für welche Institution (Arbeitsamt, Familienkasse, Bogestra etc.) die Bescheinigung ist. Die Aushändigung der Schulbescheinigung erfolgt am nächsten Tag durch die Klassenleitung oder wenn gewünscht per Mail.
Zuletzt aktualisiert am 12.10.2026 von Lisa Kostrzewa.
Kann ich mein Kind während des Schuljahres an der Gesamtschule Erle anmelden?
Neuanmeldungen während eines laufenden Schuljahres:
Da die Plätze in den Gesamtschulen, wie auch in anderen Schulformen, sehr begrenzt sind, können im laufenden Schuljahr keine neuen Schüler*innen aufgenommen werden.
Wir bitte daher von telefonischen Anfragen bzgl. eines Schulwechsels abzusehen. Sie können jedoch eine schriftliche Anfrage, gerne auch per Mail an unsere Kontaktadresse kontakt@gesamtschule.de stellen.
Neuzuzüge aus anderen Städten, die dort eine Gesamtschule besucht haben, wenden sich bzgl. eines Schulplatzes bitte an unsere zuständige vorgesetzte Dienststelle.
| Bezirksregierung Münster | 0251 4113455 https://www.bezreg-muenster.de |
Diese wird dann Ihr Kind einer Gesamtschule zuweisen. Die Zuweisung ist nicht abhängig von der Wohnortnähe zur Schule.
Neuzugänge aus anderen Städten, die noch nicht vollständig alphabetisiert sind, wenden sich bitte an das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Gelsenkirchen (KiGe).
| Kommunales Integrationszentrum | 0209 1692848 https://www.gelsenkirchen.de |
Auch diese Schüler*innen werden dann einer Schule zugewiesen.
Zuletzt aktualisiert am 12.10.2026 von Lisa Kostrzewa.