Smartphone-RegelungSekundarstufe I

Die Gesamtschule-Erle ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein Ort des Wohlfühlens und der Sicherheit.

Alle Personen können sie selbst sein und den Mut aufbringen, neue Dinge ausprobieren, ohne sich Sorgen machen zu müssen, dass Fotos oder Filme, die sie abbilden, in wenigen Stunden über unterschiedliche soziale Netzwerke verbreitet werden.

Um dafür zu sorgen, dass die Gesamtschule-Erle ein Ort des ungestörten Lernens (§ 42 Abs. 3 SchulG), des Wohlfühlens und der Sicherheit bleibt, gilt folgende Regelung:

Smartphones, Airpods und alle privaten digitale Endgeräte (u.a. Smartwatches, Laptops*, IPads*) dürfen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nur ausgeschaltet in der Schultasche mit sich getragen werden.

Sollte dennoch ein Smartphone oder privates digitales Endgerät genutzt werden, kommt es zu folgenden Konsequenzen:

Das Smartphone (oder privates digitales Endgerät) wird eingesammelt, im Sekretariat abgegeben und die Eltern des Schülers / der Schülerin werden informiert, der Name des Schülers/der Schülerin wird in einer Liste notiert.
Am Ende des Schultages können die Eltern das Smartphone oder privates digitales Endgerät im Sekretariat zu den angegebenen Abholzeiten abholen oder der Schüler/die Schülerin holt das Smartphone oder das private digitale Endgerät am Ende des nächsten Schultages ab.

Es steht jedem Lehrer/jeder Lehrerin frei, Schülerinnen und Schülern zu erlauben, das Smartphone für unterrichtliche Zwecke zu nutzen.
Es besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit, dass Eltern ihr Kind über das Sekretariat während der Schulzeit anrufen können. Die Schülerinnen und Schüler können in dringenden Fällen ihre Eltern über die Sekretariate telefonisch erreichen.

Das Sekretariat ist jeden Tag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr besetzt.

Ausgabe Smartphone an Erziehungsberechtigte

Montag 15:00 - 15:20 Uhr
Dienstag 13:30 - 13:50 Uhr
Mittwoch 15:00 - 15:20 Uhr
Donnerstag 15:00 - 15:20 Uhr

Ausgabe Smartphone an Schüler*innen

Freitag nach Unterrichtsschluss